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Gemeinde Altendorf

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von Erschließungsstraßen in der Gemeinde Altendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Altendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 28.09.2023 die Widmung der nachfolgenden Erschließungsstraße beschlossen:

Die Erschließungsstraße "Im Elmen" (Teil 3) wird zur Ortsstraße gewidmet. Die Straße beginnt  parallel 5 m südlich der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 991/1, Gemarkung Altendorf und endet an der Einmündung in die ST 2260 (NEU) . Die Länge der Straße beträgt 251,80 m. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Altendorf.

Die Verfügung der vorstehenden Widmung kann im Rathaus, Jurastraße 1, 96146 Altendorf während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

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