Bürgermeister
Durch die Verfassung wird den bayerischen Gemeinden ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen. Erster Ansprechpartner und Repräsentant der Gemeinde ist der Bürgermeister.
Er hat den Vorsitz im Gemeinderat und leitet die Gemeinde. Die gewählten Gemeinderäte treffen Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung. Die Aufgabe des Bürgermeisters ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten und entsprechend umzusetzen. Außerdem ist es seine Aufgabe, das Gemeinderatsgremium über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.