Wahlen
Volksbegehren auf Abberufung des Landtages
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat den am 24. Juni 2021 eingereichten Antrag auf Zulassung eines Volksbegehren auf Abberufung des Landtags am 27.07.2021 stattgegeben.
Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde im Staatsanzeige Nr. 30 vom 30. Juli 2021 bekannt gemacht (Art. 65 LWG). Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landeswahlleiters veröffentlicht.
Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, 14. Oktober 2021 und endet am Mittwoch, 27. Oktober 2021.
An dieser Stelle finden Sie zu gegebener Zeit alle weiteren wichtigen Informationen und Bekanntmachungen.